Deutsche Bauvermittlung
Richtlinien für Reklamationen

Richtlinien für Reklamationen

Das Ziel der Deutschen Bauvermittlung ist es, hochqualitative Anfragen aus dem Bereich der Keller- und Gebäudeabdichtung zu generieren. Dafür stellt Sie sicher, dass zu jeder Anfrage vielerlei Details bereits im Vorfeld bekannt und geklärt sind. Nach einer ersten Vorfilterung der Anfragen aus dem Online Angebotsvergleich für Abdichtungsarbeiten, den Interessenten ausfüllen, um Angebote von regionalen Dienstleistern zu erhalten, nimmt die Deutsche Bauvermittlung zu jedem Interessenten persönlich über das Telefon Kontakt auf. In einem persönlichen Gespräch wird die vorliegende Situation nochmal genau erläutert und sicher gegangen, dass der Interessent ein wirkliches Interesse an einer Auftragvergabe hat und dementsprechend auch Besichtigungsterminen zur Angebotserstellung zusagt.

Auch wenn es der Deutschen Bauvermittlung wegen des Geschäftsprinzips nicht möglich ist, jede Anfrage zu reklamieren, die nicht in einen Auftrag mündet, legt sie höchsten Wert auf hochwertige Anfragen und zufriedene Partnerfirmen. Deshalb reagiert sie kulant auf Beanstandungen hinsichtlich der Qualität von vermittelten Anfragen.

Dazu wurde ein Reklamationsmanagement eingefügt, das es den Partnerbetrieben der Deutschen Bauvermittlung ermöglicht, Reklamationen zu Anfragen über ein Online Formular abzusenden. Dieses Online Formular ist aus der E-Mail aufrufbar, in der Sie die Kontaktdaten einer freigeschalteten Anfrage erhalten haben.

Was ist eine Reklamation?

Durch das Ausfüllen des Reklamationsformulars stellen Sie grundsätzlich die Anfrage dazu, eine Art Schadensersatz für den Anfragepreis zu erhalten. Sofern wir Ihrer Anfrage aufgrund des Falles und der Richtlinien (siehe unten) nachkommen können, sprich, die Reklamation annehmen können, gibt es dafür zwei Möglichkeiten:

  1. Sie haben noch keine Rechnung zur Anfrage erhalten: In diesem Fall stornieren wir die Freischaltung der Anfrage und damit Ihren verbindlichen Kauf, sodass Sie zu dieser Anfrage gar nicht erst eine Rechnung von uns erhalten werden. In diesem Fall der Reklamation müssen Sie nichts weiter unternehmen.
  2. Sie haben bereits eine Rechnung zur Anfrage erhalten: Um den buchhalterischen Aufwand sowohl auf Seiten der Deutschen Bauvermittlung als auch auf Seiten der Partnerbetriebe klein zu halten, nehmen wir in diesem Fall i.d.R. keine Stornierung, sondern eine Reklamation vor. D.h. dass Sie als Entschädigung für den in Rechnung gestellten Anfragepreis einen Gutschein-Code von uns erhalten, mit dem Sie die nächste eingehende Wunschanfrage von der Deutschen Bauvermittlung kostenlos freischalten können. Vorteil hierbei ist, dass der Gutschein unabhängig vom Preis der nächsten Anfrage einsetzbar ist und der Wert des Gutscheins damit den eigentlich zu erstattenden Anfragepreis übertreffen kann. In diesem Fall der Reklamation ist die bereits gestellte Rechnung zur Anfrage weiterhin gültig und sollte damit – sofern nicht bereits geschehen – beglichen werden.

Richtlinien

Grundsätzlich gelten folgende Richtlinien für die Annahme bzw. die Ablehnung von angefragten Reklamationen durch Partnerbetriebe der Deutschen Bauvermittlung:

  • Sofern der hinter der vermittelten Anfrage stehende Interessent keinem Partnerbetrieb eine Besichtigung zur Angebotserstellung ermöglicht hat, kann eine Reklamation angenommen werden.
  • Sofern der Interessent bereits unabhängig von und im Vorfeld der Deutschen Bauvermittlung eigenständig Kontakt zum Partnerbetrieb aufgenommen hat und dies nachvollziehbar ist, kann eine Reklamation angenommen werden.
  • Sofern der Interessent doch nicht Eigentümer des betroffenden Gebäudes ist, kann eine Reklamation angenommen werden.
  • Sofern der Interessent auch nach mehrmaligen Versuchen zu unterschiedlichen Tages- und Wochenzeiten nicht erreichbar ist, sich nicht telefonisch zurückmeldet und auch auf geschriebene E-Mails nicht reagiert, kann eine Reklamation angenommen werden.
  • Ist eine wesentliche Kontaktangabe wie etwa Tel-Nr. oder Adresse in der Form falsch, dass Sie eine Kontaktaufnahme bzw. eine Besichtigung unmöglich macht und diese auch nicht im Nachhinein durch die Deutsche Bauvermittlung bereitstellbar ist, kann eine Reklamation angenommen werden.
  • Jeder Reklamationsanfrage sollten möglichst viele Details beigelegt werden, die den Fall nachvollziehbar und einfach zu prüfen machen. Fehlen etwaige Informationen, kann eine Reklamationsanfrage nicht angenommen werden.
  • Die Bearbeitung der Reklamationsanfrage kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Die konkrete Dauer der Bearbeitung kann auch von der Kommunikation zu anderen Partnerbetrieben bzw. dem Interessenten abhängig sein. Dennoch ist das Ziel der Deutschen Bauvermittlung, Reklamationen binnen weniger Tage abzuschließen.

Bitte vernehmen Sie, dass die Aufstellung dieser Richtlinien ein Service der Deutschen Bauvermittlung ist, der es den Partnerbetrieben ermöglicht, verbindliche, aber unzufriedenstellende Freischaltungen reklamieren zu können. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, wenn Entscheidungen im Einzelfall von diesen Richtlinien abweichen sollten. Sie können sich sicher sein, dass es in diesen Fällen nachvollziehbare Gründe gibt, die wir z.B. aus der Kommunikation mit anderen Partnerbetrieben oder dem Anfragenden gewinnen konnten.

Bei weiteren Fragen zu den Richtlinien kontaktieren Sie uns schriftlich unter info@deutsche-bauvermittlung.de, vielen Dank.

 

Fachfirmen in Ihrer Nähe finden

1. Problem mit wenigen Klicks schildern

2. Kostenlosen Angebotsvergleich machen

3. Angebote von Fachfirmen erhalten

Angebote einholen

Fachfirmen in Ihrer Nähe finden

1. Problem mit wenigen Klicks schildern

2. Kostenlosen Angebotsvergleich machen

3. Angebote von Fachfirmen erhalten

Angebote einholen

Haben Sie bereits unseren

kostenlosen Angebotsvergleich

für Ihre Kellerabdichtung gemacht?

Sparen Sie durchschnittlich 5.900€
bei Ihrer Kellerabdichtung mit dem Angebotsvergleich
der Deutschen Bauvermittlung.

Zum Angebotsvergleich